Wiedereröffnung der Teilbibliothek

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Am Montag, den 12.10.2020, darf unter gewissen Hygieneauflagen unsere Teilbibliothek wieder öffnen.

  • Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht auf den Verkehrswegen in der Bibliothek. Davon befreit ist nur, wer ein ärztliches Attest vorlegt.
  • Die zulässige Personenanzahl ist für jeden Raum an der Tür ausgewiesen. Bitte beachten Sie die Angaben, damit die Mitarbeiter der Bibliothek nicht grundsätzlich für jeden „Eintrittskarten“ ausgeben müssen.
  • Die Zahl der verfügbaren Arbeitsplätze ist eingeschränkt. Sie sind nummeriert. Die zugehörigen Platzkarten werden an der Theke ausgeliehen, damit die Hilfskräfte Überblick über die verfügbaren Plätze haben. Außerdem sind Formulare der Universität zur Kontaktnachverfolgung auszufüllen. Solange man am Arbeitsplatz sitzt, darf man seine Maske ablegen.
  • Benutzer*innen, die nur Bücher aus den Regalen heraussuchen, um sie auszuleihen, oder kurz etwas nachschauen möchten, werden nicht registriert.
  • Die Hilfskräfte müssen stündlich für etwa 5 – 10 Minuten gründlich lüften. Im Winter wird das sicher nicht angenehm, ist aber leider nicht zu ändern. Bitte stellen Sie sich darauf ein.
  • Bis einschließlich 30.10.2020 gelten die Öffnungszeiten der vorlesungsfreien Zeit, Mo. – Fr.: 10.00 – 17.00 Uhr.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!